Einstufung gemäß KIFS 2005:7
Xi
,
N
R45 - Kann Krebs erzeugen.
R23 - Giftig beim Einatmen.
R48/20/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken.
R68 - Irreversibler Schaden möglich.
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.